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Betreiberpflicht Wartung / Instandhaltung

Bestimmungsgemäßer Betrieb(DIN 1988-4)

Betrieb der Trinkwasseranlage mit regelmäßiger Kontrolle auf Funktion und Mängelfreiheit sowie die Durchführung der erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen für einen betriebssicheren Zustand.
Voraussetzung dafür >> Normkonforme Anlagentechnik gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik.
 
Aufgaben:
þ  → Wartung und Instandhaltung
þ  → Periodische Untersuchung der Trinkwasserqualität
þ  → Rechtssichere Ausführung / Dokumentation aller Tätigkeiten
 
Leider hat sich bei der Gebäudetechnik die Meinung eingeschlichen, dass für verschiedene Gewerke keine Wartung erforderlich ist. Mit Ausnahme der Heizung wird eigentlich nichts kontrolliert. Dies ist aber gerade bei der Trinkwasserinstallation fatal, da sich daraus schwerwiegende rechtliche Konsequenzen ergeben können.
 
Wenn wir unsere Gebäude so warten und pflegen würden wie unsere Autos, würden viele Probleme erst gar nicht entstehen. Ein Haus hat einen Betrachtungszeitraum von 100 Jahren und mehr, ein Auto nur ca. 10 Jahre. Bei Gebäuden sollten wir unsere Betrachtungsweise überdenken.


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