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Chemische Desinfektion von verkeimten Trinkwasser
Erst wenn die Spülung oder thermische Desinfektion des Trinkwassersystems ohne Erfolg war, ist die chemische Desinfektion zulässig. Dabei herrscht immer ein Minimierungsgebot (minimaler und zeitlich begrenzter Einsatz). Zur chemischen Desinfektion dürfen nur für diesen Anwendungsfall zugelassene Mittel zu verwenden werden. Das Zudosieren solcher Produkte muss dem Gesundheitsamt gemeldet werden.
Während der chemischen Desinfizierung herrscht ein Nutzungsverbot an allen Zapfstellen. Bei der Stoßdosierung als auch bei der kontinuierlichen Zudosierung müssen die Grenzwerte an allen Zapfstellen eingehalten werden. Dies ist durch Messungen zu dokumentieren.
Chlorhaltige Produkte können verschiedene Rohrwerkstoffe (z.B. verzinkte Leitungen) an ihrer Oberfläche angreifen und zu späteren Korrosionsschäden führen.
Generell ist eine Sanierung des Trinkwassernetzes nach einer chemischen Zudosierung nur eine Frage der Zeit!
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