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Garantiebedingungen

 

Wie bei allen Bauleistungen ist nach Fertigstellung die Bezahlung der erbrachten Leistung fällig. Da die osmotischen und elektrophysikalischen Systeme erst nach längerer Zeit wirken, bezahlen Sie eigentlich vor der geschuldeten Funktion. Sollte die versprochene Abtrocknung nicht eintreten, müssen Sie den Beweis dazu erbringen. Dies ist nur durch ein teueres Gutachten möglich. Der Gutachter kennt aber nicht den Zustand vor der Sanierung und kann deshalb nur eine begrenzte Aussage treffen. Die von den Firmen durchgeführten Messungen sind oft nicht mit denen des Gutachters direkt vergleich- und nachvollziehbar. Diese Umstände haben in der Vergangenheit zu vielen Prozessen geführt und zum Teil berechtigte Zweifel an den Verfahren entstehen lassen.
Wie alle Firmen auf diesen Markt (auch die „klassischen“ Verfahren) wird mit einer Mauerwerkstrocknung geworben. Eine Mauer kann physikalisch aber nur bis zu Ausgleichsfeuchte (Ausgleich mit der Raumfeuchte) „entfeuchtet“ werden. Auch ist die Feuchteaufnahme des Baustoffes meist nicht bekannt. Deshalb ist der Wert, an dem die Ausgleichsfeuchte erreicht ist, nicht überall gleich. Der Auftraggeber muss oft den Angaben der ausführenden Firma Glauben schenken.
Dies und noch viele weitere Umstände führen oft zu Meinungsverschiedenheiten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer. Dies muss aber nicht sein wenn Sie einige Grundsätze beachten:
 
o      lesen Sie sich die Garantiebedingungen ausreichend durch
o      vereinbaren Sie eine Zahlung erst nach dem Erfolg, leisten Sie ggf. nur Teilzahlungen
o      lassen Sie sich schriftlich bestätigen, bei welchen Werten der Erfolg eintritt
o      lassen Sie sich das Messsystem erklären
o      lassen Sie sich von Fachleuten die Bedingungen prüfen
o      hohlen Sie ausreichend Referenzen ein
o      besuchen Sie wenn möglich mehrere Referenzobjekte
o      lassen Sie sich die Sanierung durch einen unabhängigen Fachmann bestätigen
 
Da alle Entfeuchtungsprozesse längere Zeit beanspruchen, sollte die vollständige Zahlung nicht nach Abschluss der Bauleistung, sondern erst nach dem Entfeuchtungsnachweis gezahlt werden. Es gibt einige Firmen die eine Zahlung erst bei nachgewiesenem Erfolg verlangen. Bei Firmen mit solchen seriösen Garantie- und Zahlungsbedingungen ist das Risiko für den Auftraggeber sehr gering,  wenn die Systeme dieser Anbieter nicht funktionieren würden, würden sie nicht so lange am Markt existieren.
 
Die Garantiebedingungen sollten bei allen Anbietern, egal ob elektrophysikalisch, elektroosmotisch, Stahlblechsysteme, Injektagen, Folien, Putze usw. geprüft werden. In keinem anderen Gewerk sind die Misserfolge und Streitigkeiten in der Sanierung so hoch wie in diesem Bereich.