Bitte Kapitel wählen:
  1. 1. Schimmelproblematik allgemein
  2. 2. Was ist Schimmel?
  3. 3. Erkrankungen durch Schimmel
  4. 4. Wie kann eine Belastung mit Schimmel gemessen werden?
  5. 5. Unterschied zwischen Fogging und Schimmel
  6. 6. Mögliche Ursachen für Schimmel in der Wohnung
  1. 6.1. Schimmel durch hohe Raumfeuchten
  2. 6.2. Schimmel durch zu geringen Luftwechsel
  1. 6.2.1. Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Schimmel
  2. 6.2.2. Fensterlüftung
  3. 6.2.3. Wie lang muss gelüftet werden?
  4. 6.2.4. Wie oft muss gelüftet werden?
  5. 6.2.5. Kontrollierte Wohnungslüftung
  6. 6.2.6. Die neue DIN 1946 Teil 6
  7. 6.2.7. Zu geringen Luftwechsel durch Einbau von neuen Fenstern
  8. 6.2.8. Gerichtliche Definition zum Lüftungsverhalten
  9. 6.2.9. Gerichtliche Definition der mangelhaften Bausubstanz
  10. 6.2.10. Kellerlüftung
  11. 6.2.11. Wie messe ich Luftfeuchte und Taupunkt richtig?
  12. 6.2.12. Physikalische Grundlagen
  13. 6.2.13. Richtig lüften heißt:
  14. 6.2.14. Der fRSi-Wert zur Bewertung einer Schimmelwahrscheinlichkeit
  1. 6.3. Schimmel durch zu geringe Raumtemperaturen
  2. 6.4. Schimmel durch niedrige Wandoberflächentemperaturen
  3. 6.5. Niedrige Wandoberflächenstruktur durch geometrische Schwachstellen
  4. 6.6. Schimmel durch verstellte Außenwände
  5. 6.7. Niedrige Wandoberflächentemperatur durch feuchte Wände
  6. 6.8. Niedrige Wandoberflächentemperatur durch eine Innenisolierung
  7. 6.9. Schimmel durch Wasserschäden
  8. 6.10. Schimmel durch Innenraumquellen
  9. 6.11. Schimmel durch eingelüftete oder eingebrachte Sporen
  1. 7. Bekämpfung des Schimmels durch bauliche oder chemische Maßnahmen
  2. 8. Professionelles Beseitigen des Schimmels
  3. 9. Fazit / Zusammenfassung

Gerichtliche Definition der mangelhaften Bausubstanz

 

Die allgemeingültige Meinung das ein Gebäude nach den damals geltenden Normen errichtet wurde und somit Mängelfrei ist, kann bei Schimmelstreitigkeiten nicht immer angewendet werden.
 
Normen haben Ihre Funktion im Baurecht und sind allgemeine technische Vorschriften, die lediglich eine tatsächliche, jederzeit widerlegbare Vermutung ergeben, das sie allgemein anerkannte Regeln der Baukunst erhalten.
Ein nachträglicher Einbau der Fenster stört das bauphysikalische Gleichgewicht der Bausubstanz. Der damalige Stand der Technik ist somit nicht mehr auf das ganze Gewerk zutreffend.
 
Für die Beurteilung ob die vermietete Wohnung mangelhaft ist, kommt es auf die den Erfordernissen des vertragsgemäßen Gebrauchs entsprechende
Sollbeschaffenheit der Mietsache an.
(mehrere Urteile z.B. LG Köln 12.6.90, Az:6 S 79/90, WuM 1990, 547-548)
 
Der Mieter schließt einen Vertrag mit dem Vermieter über die Mietsache ab und nicht mit der Baufirma über den Zustand der Immobilie.
 
Der Vermieter hat zur Sicherstellung der Mängelfreiheit der Mietsache eine Nachrüstpflicht auf den heutigen Stand der Technik.
(Bayerisches Verfassungsgericht)
 
  
 
Hinweis zu den Normen:
Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Sie sind nicht immer identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu die meisten Normen gehören, hinaus. Für gültige Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem werden Normen nicht zeitnah erstellt und aktualisiert. Sie entsprechen somit nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. Eine technische Norm ist keine Rechtsnorm sondern eine private technische Regel mit Empfehlungscharakter. 
 


© Copyright Alexander Schaaf (Vervielfältigung ohne Zustimmung des Autors verboten)