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Gerichtliche Definition der mangelhaften Bausubstanz

 

Die allgemeingültige Meinung das ein Gebäude nach den damals geltenden Normen errichtet wurde und somit Mängelfrei ist, kann bei Schimmelstreitigkeiten nicht immer angewendet werden.
 
Normen haben Ihre Funktion im Baurecht und sind allgemeine technische Vorschriften, die lediglich eine tatsächliche, jederzeit widerlegbare Vermutung ergeben, das sie allgemein anerkannte Regeln der Baukunst erhalten.
Ein nachträglicher Einbau der Fenster stört das bauphysikalische Gleichgewicht der Bausubstanz. Der damalige Stand der Technik ist somit nicht mehr auf das ganze Gewerk zutreffend.
 
Für die Beurteilung ob die vermietete Wohnung mangelhaft ist, kommt es auf die den Erfordernissen des vertragsgemäßen Gebrauchs entsprechende
Sollbeschaffenheit der Mietsache an.
(mehrere Urteile z.B. LG Köln 12.6.90, Az:6 S 79/90, WuM 1990, 547-548)
 
Der Mieter schließt einen Vertrag mit dem Vermieter über die Mietsache ab und nicht mit der Baufirma über den Zustand der Immobilie.
 
Der Vermieter hat zur Sicherstellung der Mängelfreiheit der Mietsache eine Nachrüstpflicht auf den heutigen Stand der Technik.
(Bayerisches Verfassungsgericht)
 
  
 
Hinweis zu den Normen:
Die (allgemein) anerkannten Regeln der Technik sind technische Regeln bzw. Technikklauseln für den Entwurf und die Ausführung von baulichen Anlagen oder technischen Objekten. Sie sind nicht immer identisch mit den DIN und anderen Normen. Vielmehr gehen sie über die allgemeinen technischen Vorschriften, wozu die meisten Normen gehören, hinaus. Für gültige Normen besteht nur die Vermutung, dass sie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen. Diese Vermutung ist widerlegbar, denn in den Normenausschüssen werden auch Interessenstandpunkte vertreten. Außerdem werden Normen nicht zeitnah erstellt und aktualisiert. Sie entsprechen somit nicht immer dem aktuellen technischen Kenntnisstand und beinhalten nicht immer Regeln, die sich langfristig bewähren oder bewährt haben. Eine technische Norm ist keine Rechtsnorm sondern eine private technische Regel mit Empfehlungscharakter. 
 


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