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  1. 1. Was ist Trinkwasser?
  1. 1.1. Trinkwasservorräte auf der Erde
  2. 1.2. Wasser zum Leben
  3. 1.3. Lieferkette Trinkwasser
  4. 1.4. Zuständigkeit der Trinkwasserversorgung
  5. 1.5. Sauberes Trinkwasser
  6. 1.6. Risiken der Trinkwasserinstallation
  7. 1.7. Rechtsgrundlage der Trinkwasserverordnung
  8. 1.8. Betreiberverantwortung für die Hausinstallation
  9. 1.9. Haftungsrisiken für Architekten,  Fachplaner, Installateure und Betreiber
  10. 1.10. Was sind die Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Trinkwasserverordnung?
  11. 1.11. Rechtsgefahren aus dem Wohnungseigentumsgesetz
  12. 1.12. Anzeigepflicht des Betreibers bei Grenzwertüberschreitung
  13. 1.13. Betreiberpflicht Wartung / Instandhaltung
  14. 1.14. Wie kann sich die Trinkwasserqualität im Gebäude verschlechtern?
  15. 1.15. Wassersparen
  16. 1.16. Welche Gesundheitsrisiken bestehen?
  17. 1.17. Fehlerquellen in der Hausinstallation
  18. 1.18. Die 3-Liter Regel bei der Zirkulation
  19. 1.19. Dichtheitsprüfung des Trinkwassernetzes
  20. 1.20. Mangelnde oder fehlende Wartung
  21. 1.21. Wartungsplan nach DVGW (Auszug)
  22. 1.22. Heizwasser füllen / nachspeisen
  23. 1.23. Trinkwasserspender
  24. 1.24. Ablagerungen in den Rohren / Biofilm
  25. 1.25. Stagnation / Totleitungen / Nutzungsunterbrechung
  26. 1.26. Stagnation Sicherheitsventil
  27. 1.27. Stagnation Rohrbelüfter
  28. 1.28. Stagnation Umgehungsleitungen / Bypass
  29. 1.29. Stagnation Trinkwasserverteiler
  30. 1.30. Leitungsisolierung / Wärmedämmung
  31. 1.31. Warmwasser Boiler Temperatur kontra Energiesparen
  32. 1.32. Boilertemperatur bei Wärmepumpen
  33. 1.33. Frischwasserstationen
  34. 1.34. Zirkulationssystem
  35. 1.35. Hydraulischer Abgleich von Zirkulationssystemen
  1. 2. Was kann jeder selber zum sauberen Trinkwasser beitragen?
  2. 3. Welche Maßnahmen habe ich bei verkeimten Trinkwasser?
  3. 4. Wasserentkalkungssysteme

Leitungsisolierung / Wärmedämmung

Die Wassertemperaturen sollten:
- bei Kaltwasser >25°C (hygienisch 20°C)
- bei Warmwasser < 55°C
nicht über- bzw. unterschreiten.
 
Obwohl in der Energieeinspaarverordnung (EnEV) gefordert, wir das Dämmen von Rohrleitungen immer noch unzureichend durchgeführt.
Bei älteren Gebäuden wurden die Kaltwasserleitungen oft nicht isoliert, die KW und WW-Leitungen in den Wänden wurden meist nur mit einem dünnen Filz oder Pappe umwickelt.
Aus hygienischen Gründen sollte der Dämmung mehr Bedeutung zugemessen werden, bei Altbauten ist eine nachträgliche Dämmung (Verbesserung der vorhandenen) immer anzustreben.
 
Mindestdämmschichten der Trinkwasserleitung kalt
nach DIN 1988-2 Tabelle 9:
 
Einbausituation
Dämmschichtdicke bei
λ = 0,040 W/(mK)*) mm
Rohrleitung frei verlegt, in nicht beheiztem  Raum
(z. B. Keller)
   4
 
Rohrleitung frei verlegt, in beheiztem Raum
   9
 
Rohrleitung im Kanal, ohne warmgehende Rohrleitungen
   4
 
Rohrleitung im Kanal, neben warmgehenden Rohrleitungen
 13
Rohrleitung im Mauerschlitz, Steigleitung
   4
Rohrleitung in Wandaussparung, neben warmgehenden Rohrleitungen
 13
Rohrleitung auf Betondecken
   4
*Für andere Wärmeleitfähigkeiten sind die Dämmschichtdicken, bezogen auf einen Durchmesser von d = 20 mm, entsprechend umzurechnen.
 
Mindestdämmschichten der Trinkwasserleitung warm (auch Zirkulation)
nach EnEV 2009:
 
Zeile
Art der Leitungen/Armaturen
Mindestdicke der Dämmschicht,
bezogen auf eine Wärme-lleitfähigkeit von 0,035 W(mK)
1
Innendurchmesser bis 22 mm
20 mm
2
Innendurchmesser über 22 mm bis 35 mm
30 mm
3
Innendurchmesser über 35 mm bis 100 mm
gleich Innendurchmesser
4
Innendurchmesser über 100 mm
100 mm
5
Leitungen und Armaturen nach den Zeilen 1 bis 4 in Wand und Deckendurchbrüchen, im Kreuzungs-bereich von Leitungen, an Leitungsverbindungs-stellen, bei zentralen Leitungsnetzverteilern
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
6
Leitungen von Zentralheizungen nachden Zeilen 1 bis 4, die nach In-Kraft-Treten dieser Verordnung in Bauteilen zwischen beheizten Räumen verschiedener Nutzer verlegt werden.
½ der Anforderungen der Zeilen 1 bis 4
7
Leitungen nach Zeile 6 im Fußbodenaufbau
6 mm
 
Es herrscht Nachrüstpflicht!


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