Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung

Beprobung nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Kalt- und Warmwasser:
  • Mikrobiologische und chemische Parameter
  • Probenahme nur durch zertifizierte Probenehmer
  • Akkreditierte Laboranalysen durch zugelassene Untersuchungsstellen für Trinkwasser
TrinkwV 2001 – Anlage 4, periodische Untersuchungen, konkretisiert in:
  • Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach §3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird - UBA, Juli 2006.
  • Hygienisch-mikrobiologische Untersuchung im Kaltwasser von Wasserversorgungsanlagen nach §3 Nr. 2 Buchstabe c TrinkwV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit im Sinne des §18 Abs. 1 TrinkwV 2001 bereitgestellt wird.
DVGW Arbeitsblatt W551 (anerkannte Regel der Technik!)
   - im Arbeitsblatt ist die Anzahl von Prüfpunkten beschrieben
 
Der Betreiber muss geeignete Probenahmestellen gemäß den anerkannten Regeln der Technik nachrüsten, sofern keine vorhanden sind.

Wichtig!
Gemäß der UBA Empfehlung vom August 2012, ist ein „pauschaler“ Probeentnahmeplan nur in Ausnahmen möglich.
Das bedeutet, dass vor einer Untersuchung eine Objektbegehung zum Bestimmung der Probeentnahmestellen, sowie der Untersuchungsparameter durchgeführt werden sollte.


 
 
Inhalte und Forderungen an Kaltwasser:
 
Zu untersuchende Parameter:
  • þ Gesamtkoloniezahl bei 22°C und 36°C
  • þ Coliforme Keime
  • þ Escherichia coli
  •  Enterokokken
  • þ Pseudomonas aeruginosa (nur im Gesundheitswesen)
Umfang der Probenahmen:
  • þ Übergabestelle im Gebäude (abflammbares Probenventil!)
  • þ möglichst periphere Entnahmestelle im System, bei verzweigten Verteilsystemen eventuell zusätzliche Proben.
Prüfintervall:
  • Jährlich
Inhalte und Forderungen an Warmwasser:
 
Zu untersuchende Parameter:
  •  Legionellen

Umfang der Probenahmen: þ 

  • Warmwasseraustritt am Trinkwassererwärmer
  • Eintritt Zirkulationsleitung in den Trinkwassererwärmer
  • jeden Steigstrang1)  der Installation (bei künftiger Beprobung im Rotationsverfahren kann eine Reduzierung wird toleriert werden)
  • Duschbereiche, Risikobereiche

1)    Neueste UBA Empfehlung (Richtungsweisende Institution) vom 08-2012

 

Prüfintervall:

  • 3-jährlich – nur bei negativen Befund

Probenehmer sind die wichtigsten Personen als Schnittstelle zum Kunden / Auftraggeber sowie gegenüber der Gesundheitsverwaltung!

  • hohe Verantwortung bei der Datenerhebung vor Ort
  • Eigenverantwortung für die Überprüfung der verwendeten Messtechnik – Dokumentation
  • Korrekte Wiedergabe von Vor-Ort-Messungen
  • Einbindung in QM einer Trinkwasseruntersuchungsstelle gemäß §15 Abs. 4 der TrinkwV 2001 ist unbedingt notwendig; Voraussetzung: Sachkundeschulung
  • Fehler des Probenehmers können in der Analytik nicht erkannt werden!

Weitere Informationen zur akkreditierten Trinkwasseruntersuchungen finden Sie im Kapitel "Labor-Dienstleistungen".

Aktuelle Vorgaben in München vom RGU (Referat für Gesundheit und Umwelt) sind unter www.muenchen.de/media/lhm/_de/rubriken/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/trinkwasser/pdf/novellierung_tvo_pdf.pdf einzusehen.

Die neueste UBA Empfehlung (richtungsweisende Institution) klärt viele Unklarheiten für die Probeentname, ist jedoch in einigen Punkten noch klärungsbedürftig, z.B. bei der Abweichung von der 3-Liter Regel. www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/empfehlung_des_umweltbundesamtes_legionellen.pdf



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