Schimmel durch Fenstertausch?

 

In ca. 70% der Wohnungen tritt nach Einbau von neuen (dichteren) Fenstern Schimmel in der Wohnung auf. Gerade durch den Einbau von dichteren Fenstern wird der „Schwachpunkt“ des Gebäudes auf die Außenwände verschoben (Flächen mit dem jetzt schlechteren Isolierwert). Einerseits will man Energiesparen und versucht die teuer erzeugte und verteilte Energie im Gebäude zu halten, andererseits muss die täglich entstehende Feuchtlast (in einem 4-Personen Haushalt bis zu 10-15 Liter / Tag) mit den Schadstoffen aus dem Raum transportiert werden. Dies ist mit der bisher bekannten Fensterlüftungen nur schwer zu verwirklichen und kann nach der derzeitigen Rechtssprechung dem Nutzer nicht abverlangt werden. Deshalb kann ein mangelfreies austauschen der Fenster nur mit einer Berechung des Feuchtemindestschutzes (Lüftungskonzept) und deren flankierenden Maßnahmen erfolgen.
  
Seit Mai 2009 ist die DIN 1946 Teil 6 Raumlufttechnik gültig.
"Lüftung von Wohnungen- Allgemeine Anforderungen, Anforderung zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung"
 
In dieser Norm wird für neu zu errichtende oder modernisierende Gebäude ein Lüftungskonzept gefordert. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische Maßnahmen zu beachten. 
 
Die gilt auch für bestehende EFH (Ein Familien Häuser) und MFH (Mehr Familien Häuser) bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden! Bei EFH gilt dies zusätzlich wenn mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird!
 
Das Lüftungskonzept muss nicht zwangsläufig zu einer kontrollierten Wohnungslüftung führen, der Feuchtemindestschutz muss aber immer gewährleistet sein. 
Leider ist nach unserer Meinung die Norm wenig praxisrelevant, es gibt eine Vielzahl von Berechnungsformeln bei denen der Feuchteschutz auch "schöngerechnet" werden kann. Trotzdem ist es ein Instrument das Architekten und Fachplaner aus haftungstechnischen Gründen ernst nehmen müssen. 
Eine Wohnungslüftung ist die logische und konsequente Fortsetzung eines energetischen Gebäudekonzeptes das den heutigen Komfortansprüchen Rechnung trägt. Wer einmal in einer belüfteten Wohnung gelebt hat, wird nur ungern in eine "normal" gelüftete Wohnung umziehen
 
Weitere Angaben dazu erhalten Sie im Kapitel Schimmel auf dieser Homepage
oder beim Fachinstitut Gebäude Klima e.V.

www.fgk.de/Home/Literatur/FGK_STATUS-REPORT/fgk_status-report.php



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