Vertikalsperre mittels Abdichtung (von innen)

Bei diesen Verfahren wird versucht, durch dichte Sanierputze oder Folien auf der Innenseite eine Vertikalabdichtung zu erreichen. Meist wird im oberen Wandbereich zusätzliche eine Horizontalsperre mit Stahlblechen oder Injektagen angebracht. Funktion, Wirkungsweise und Nachteile sind ähnlich wie in Kapitel Sanierputze beschrieben.

 
Das Mauerwerk sättigt sich durch die fehlende Verdunstungsoberfläche der Innenwand stark mit Feuchtigkeit an. Bei einer fehlender oder nicht funktionierenden oberen Horizontalsperre kann die Feuchte dann weiter nach oben steigen, wo es je nach Bausubstanz zu weiteren Schäden im EG, in seltenen Fällen bis zum 1.OG führen kann. Von manchen Systemanbietern wird argumentiert, dass eine mit Feuchtigkeit „gesättigte“ Wand keine weitere Feuchte mehr aufnehmen kann und das Problem somit gelöst ist, unserer Meinung nach eher das Motto „aus den Augen aus dem Sinn“ verfolgt wird.
Ein so dauerhaft durchfeuchtetes Mauerwerk kann die Bausubstanz auf lange Sicht stark schädigen. Auch ist die Funktion der oberen Horizontalsperren nicht immer gewährleistet, bei Gewölbekellern nicht  immer vollständig möglich. Gerade bei Gewölbekeller kann sich bei solchen Sanierungen die Feuchte langfristig in das EG verlagern, was oft erst nach der Gewährleistungszeit ersichtlich wird.
Ein feuchtes Mauerwerk hat einen höheren Wärmeleitwert (schlechterer Isolierwert) und kühlt somit stärker aus. Das hat niedrigere Wandoberflächentemperaturen auf der Innenseite und damit meist einen Ausfall der Kondensatfeuchte zur Folge. Auch ist die Speicherfähigkeit der Wand (Ausgleichsbestreben der Feuchte zwischen Wand und Raumluft) unterbunden, das Feuchteverhalten (Raumklima) des Raumes wird so negativ beeinflusst. Durch die hohe Wärmeleitfähigkeit eines feuchten Mauerwerks sind solche Räume, wenn überhaupt, nur mit hohem Energieeinsatz zu beheizen, die Wandoberfläche wird immer unangenehm kalt bleiben.
 
Solche Sanierungen müssen unserer Meinung nach äußerst kritisch gesehen werden. Es besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit von Folgeschäden, die meist erst nach der Garantiezeit auftreten und auf denen der Auftraggeber sitzen bleiben kann. Deshalb sollten solche Sanierungen nur unter Sachkundiger (Sachverständiger) Aufsicht erfolgen um vor unangenehmen Überraschungen gesichert zu sein, generell sollten die vorher genannten Alternativen auf ihre Durchführbarkeit und Wirkungsweise geprüft und ggf. vorgezogen werden.


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