Was ist nach einer Reinigung / Desinfektion noch zu beachten?

 

Nach einer Anlagendesinfektion ist die mikrobiologische Beschaffenheit des Wassers durch eine Untersuchungsstelle nach Trinkwasserverordnung zu überprüfen. Der Probenumfang und die Probeentnahmeorte sind ggf. mit dem zuständigen Gesundheitsamtes abzustimmen.
Bei der chemischen Desinfektion ist ein Nachweis des vollständigen Ausspülen des chemischen Stoffes an jeder Zapfstelle notwendig.
Thermische sowie auch chemische Maßnahmen erhöhen die Korrosion in verschiedenen Rohrwerkstoffen, vor allen bei verzinkten Leitungen. Eventuell sind nachträgliche Korrosionsschutzmaßnahmen (Dosierungen) notwendig.
Eine permanente, prophylaktische, chemische/elektrochemische Desinfektion von Trinkwasser in Trinkwasser-Installationen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik errichtet und betrieben werden, ist weder notwendig noch sinnvoll, sie erfordert außerdem die Zustimmung des zuständigen Gesundheitsamtes.
Jede Maßnahme hat seine Vor- und Nachteile, die in der Planung untereinander abgestimmt werden sollten.
 
Entscheidend sollte nicht der Preis, sondern die Nachhaltigkeit und der Schutz des Leitungssystems sein.
Die DVGW 557 (A) 2012-10 ist über den Beuth Verlag zu beziehen (47,04€ bei Versand)

 



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