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Welche Maßnahmen habe ich bei verkeimten Trinkwasser?
Nach einem negativen Laborbefund müssen vom Betreiber Abhilfemaßnahmen ergriffen werden.
Zuerst ist die Ursache zu suchen und wenn möglich zu beheben.
Als Erstmaßnahme ist die betroffene Stelle immer ausreichend zu spülen, ggf. thermisch zu desinfizieren. Sollte bei der Nachuntersuchung immer noch ein zu hoher Keimgehalt festgestellt werden, müssen zusätzliche, meist chemische Maßnahmen, ergriffen werden.
Der Einsatz von Chemie im Trinkwasser ist begrenzt, eine dauerhafte Zudosierung als Ersatz zu einer Sanierung ist nicht zulässig!
Es herrscht zuerst ein Sanierungsgebot und danach ein Minimierungsgebot (für Zudosierung von desinfizierenden Produkten).
Jede Maßnahme richtet sich nach dem vorgefundenen Keimen und deren Konzentration. Dazu muss das Labor und der Probenehmer eng zusammenarbeiten. Auch ist von beiden Seiten große Erfahrung und anlagentechnische Kenntnis notwendig um ein erfolgversprechendes Sanierungskonzept auszuwählen. Leider sind viele Probenehmer und Labors darauf nicht spezialisiert und der Kunde steht mit dem negativen Befundbericht alleine da.
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