Welche Maßnahmen habe ich bei verkeimten Trinkwasser?

Gemäß der 2-ten Novellierung der TrinkwV in 2012 – Auszug aus §16(7)

 

Wird dem Unternehmer oder dem sonstigen Inhaber (UsI) einer Trinkwasser-Installation bekannt, dass der technische Maßnahmenwert überschritten wird, hat er unverzüglich und eigenständig
1.    Untersuchungen zur Aufklärung der Ursachen durchzuführen oder durchführen zu lassen, diese Untersuchungen müssen eine Ortsbesichtigung sowie eine Prüfung der Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik einschließen,
2.    Eine Gefährdungsanalyse zu erstellen oder erstellen zu lassen,
3.    Die Maßnahmen durchzuführen oder durchführen zu lassen, die nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zum Schutz der Verbraucher erforderlich sind.
Der UsI teilt dem Gesundheitsamt unverzüglich die von Ihnen ergriffenen Maßnahmen mit. Zu den Maßnahmen nach Satz 1 haben der UsI Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen. Bei der Durchführung von Maßnahmen hat der UsI die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu beachten.

 



© Copyright Alexander Schaaf (Vervielfältigung ohne Zustimmung des Autors verboten)