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Wer darf eine Gefährdungsanalyse durchführen?

 

Die Auswahl der Durchführenden obliegt dem UsI. Soweit er diese aus fachlichen Gründen nicht eigenständig durchführen kann, dürfen qualifizierte Personen aus:
      akkreditierte technische Inspektionsstellen für Trinkwasserhygiene
      akkreditierte und zugelassene Laboren für Trinkwasserhygiene
      Planungs- und Ing. Büros (im Sanitärbereich)
      Handwerksbetriebe (Vertrags-Installationsunternehmen nach AVBWasserV)
eine Gefährdungsanalyse durchführen.
Von einer ausreichenden Qualifikation kann dann ausgegangen werden, wenn die betreffende Person ein Studium oder eine entsprechende Berufsausbildung nachweisen kann und fortlaufende spezielle berufsbegleitende Fortbildungen eine weitere Vertiefung erkennen lassen (z. B. Fortbildung nach VDI 6023, Kategorie A), Fachkunde Trinkwasserhygiene ZVSHK, DVGW-Fortbildungen oder vergleichbar).
Wichtig: Längere Erfahrung in diesem Bereich! Seit der ersten Novellierung findet eine umfangreiche Schulung der Branche statt. In dieser meist 2-tägigen Schulung werden die Grundkenntnisse vermittelt, zum Verständnis der Trinkwasserhygiene ist aber viel Erfahrung notwendig.
 
Um eine vergleichbare Qualifikation und Anlagenbewertung zu erreichen, führt der DFLW (Deutsche Fachverband für Luft- und Wasserhygiene) einen 2-tägigen Sachkundelehrgang zur Gefährdungsanalyse durch. Ebenso hat der DFLW eine 4x4 Bewertungsmatrix entworfen, um eine bundesweit einheitliche Bewertung und Priorisierung der einzelnen Gefährdungspunkte zu erreichen. Die zertifizierten Sachkundigen können auf der Homepage des DFLW unter www.dflw.de abgefragt werden.
Was muss sonst noch beachtet werden?
Die relevanten technischen Regelwerke und zugehörige Kommentierungen müssen den Sachverständigen in jeweils aktueller Form vorliegen und bekannt sein.
Die Durchführung der Gefährdungsanalyse muss unabhängig von anderen Interessen erfolgen. Insbesondere muss eine Befangenheit vermieden werden.
Eine Befangenheit ist dann zu vermuten, wenn Personen an der Planung, dem Bau oder Betrieb der Trinkwasser-Installation selbst beteiligt waren oder sind.
Wenn die Kenntnisse, der Sachverstand und die Praxiserfahrung der oder des Durchführenden nicht ausreichen, so ist ein Team zusammenzustellen, in dem Personen mit den benötigten verschiedenen Qualifikationen vertreten sind.
Als Team-Mitglieder kommen auch fachkundige Personen des Objektes in Betracht, ggf. ist der Errichter oder die Wartungsfirma mit Detailinfos hinzuzuziehen.
Der UsI hat die Aussagen in der Gefährdungsanalyse zu prüfen, mindestens auf:
1.    Liegen akkreditierte, nachvollziehbare mikrobiologische Messergebnisse vor?
2.    Wurden die Vorgaben der Trinkwasserverordnung, des technischen Regelwerkes und den UBA-Empfehlung zur Probenahme und Untersuchung beachtet?
3.    Liegt eine geeignete Dokumentation der Anlagentechnik der Trinkwasser-Installation nach den a.a.R.d.T. vor?
4.    Liegt eine Dokumentation der Ortsbegehung vor?
5.    Liegt eine Beurteilung der Anlagentechnik der Trinkwasser-Installation zur Einhaltung der a.a.R.d.T. bzw. der vorhandenen Mängel der Anlage vor?
6.    Gibt es Hinweise zum Schutz der Betroffenen?
Zu diesen Maßnahmen hat der UsI Aufzeichnungen zu führen oder führen zu lassen. Der UsI bleibt in der Verantwortung: Im Schadensfall kann es wichtig sein, die Unabhängigkeit und ausreichende Qualifikation belegen zu können.
Wie vieles bei der TrinkwV und deren Novellierungen sind keine klaren und eindeutigen Vorgaben vorhanden. Art und Form sind auch mit der neuesten UBA Empfehlung weitestgehend „frei“ wählbar.
Dies führt sicherlich nicht zu einer Vereinfachung bei der Auswahl der Firmen und Personen in diesen Bereich.
Die Gesundheitsämter bekommen derzeit vom „Butterbrotpapier“ bis zum „Roman“ alles geboten, mit mehr oder weniger nachvollziehbaren Inhalt.
Die UBA-Empfehlungen zur Gefährdungsanalyse vom 14.12.2012 ist zwingend einzuhalten.
Bedenken Sie, dass Sie die Empfehlungen der Gefährdungsanalyse weitestgehend und zeitnah umsetzen müssen.
Nicht jeder Ersteller ist „Interessensfrei“, manche Firmen sehen darin auch eine gute Basis für Folgeaufträge. Aber auch durch fehlende Erfahrung kann eine ggf. unnötige und teure Maßnahme vorgeschlagen werden, auch darf nicht vergessen werden, dass die meisten Maßnahmen das Leitungssystem nachhaltig schädigen können (gilt besonders für verzinkte Leitungen).
 
Wählen Sie deshalb das Unternehmen mit der notwendigen Sorgfalt aus, das „billigste“ Angebot kann unter Umständen das „langfristig teuerste“ sein.
 
Zitat:
„Wir können unsere Probleme nicht mit dem selben Denken lösen, mit dem wir sie erschaffen haben.“ (Albert Einstein)
Übersetzt auf Trinkwasser:
Viele Errichter / Wartungsfirmen haben oft jahrelang die Probleme nicht erkannt, warum sollten Sie jetzt gerade die „Spezialisten“ zum Erkennen der Gefahren sein.