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Zuständigkeit der Trinkwasserversorgung

 Bis zur Wasseruhr ist der Betreiber einer Trinkwasserversorgungseinrichtung der örtliche Wasserversorger.

Nach der Wasseruhr bis zur Zapfstelle ist der „Betreiber einer Trinkwasserversorgungseinrichtung“ der Eigentümer oder die vom Eigentümer beauftragte Hausverwaltung und zwar mit
 
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