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Chemische Reinigung von Trinkwassersystemen

 

Um durch den Einsatz von Reinigungsmitteln eine Reinigungswirkung zu erreichen, ist es notwendig, dass die Art der Ablagerungen oder Verunreinigungen bekannt ist und dass diese auch durch die Reinigungsmittel entfernt werden können.
In der Trinkwasser-Installation ist eine besondere Beachtung der Beständigkeit der eingebauten Werkstoffe gegen das eingesetzte Reinigungsmittel erforderlich.
Bei der Reinigungsmaßnahme mit  chemischen Zusätzen ist durch organisatorische oder technische Maßnahmen der Schutz der Verbraucher sicherzustellen.
Nach jeder Reinigung mit chemischen Zusätzen ist eine Spülung mit Wasser zur rückstandsfreien Beseitigung
der chemischen Zusätze aus der Trinkwasser-Installation durchzuführen.
Vor einer Ableitung in die Kanalisation ist ggf. eine Neutralisation erforderlich. Apparate sowie bewegliche oder empfindliche Bauteile sind zum Zweck der Reinigung aus der Trinkwasser-Installation auszubauen. 
Zu diesen Teilen gehören z. B. Sicherheitsventile, Rückflussverhinderer oder Rohrtrenner, alle Arten von Filtern, Durchlauferhitzer, Membrandruckbehälter, Dosiergeräte, Enthärtungsanlagen sowie sonstige Wasserbehandlungsgeräte. Grundsätzlich sind für diese Teile die vom Hersteller empfohlenen Reinigungsmaßnahmen anzuwenden.
Verschleißteile (z. B. Strahlregler, Duschschläuche und -köpfe, Filterelemente, O-Ringe oder Ionenaustauscherharze) sind auszutauschen. Der Wiedereinbau erfolgt erst nach der Reinigung und ggf. Desinfektion der gesamten Trinkwasser -Installation. Eingebaute Feinsiebe vor Armaturen, die nicht ausgebaut oder überbrückt werden können, sind nach einer Spülung zu reinigen.
 
 

Umgang mit Gefahrstoffen:

 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), die technischen Regeln, DIN-Normen, produktspezifischen Sicherheitsdatenblätter, Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Chemikalienverbotsverordnung (ChemVerbotsV), DVGW –Arbeitsblättern W 224, 229 und viele weitere.