In dieser Norm wird für neu zu errichtende oder modernisierende Gebäude ein Lüftungskonzept gefordert. Das Lüftungskonzept umfasst die Feststellung der Notwendigkeit von lüftungstechnischen Maßnahmen und die Auswahl des Lüftungssystems. Dabei sind bauphysikalische, lüftungs- und gebäudetechnische Maßnahmen zu beachten.
Die gilt auch für bestehende EFH (Ein Familien Häuser) und MFH (Mehr Familien Häuser) bei denen mehr als 1/3 der Fenster ausgetauscht werden! Bei EFH gilt dies zusätzlich wenn mehr als 1/3 der Dachfläche abgedichtet wird!
Das Lüftungskonzept muss nicht zwangsläufig zu einer kontrollierten Wohnungslüftung führen, der Feuchtemindestschutz muss aber immer gewährleistet sein.
Leider ist nach unserer Meinung die Norm wenig praxisrelevant, es gibt eine Vielzahl von Berechnungsformeln bei denen der Feuchteschutz auch "schöngerechnet" werden kann. Trotzdem ist es ein Instrument das Architekten und Fachplaner aus haftungstechnischen Gründen ernst nehmen müssen.
Eine Wohnungslüftung ist die logische und konsequente Fortsetzung eines energetischen Gebäudekonzeptes das den heutigen Komfortansprüchen Rechnung trägt. Wer einmal in einer belüfteten