Logo - Technisches Büro Alexander Schaaf
TBAS UG (haftungsbeschränkt)
Prof. Eichmann Str. 8
80999 München
Telefon +49 (0) 89 81897160
Mail alexander.schaaf@tbas.de
Internet www.tbas.de

Technische Dienstleistungen Rund ums Haus:
- Schimmeluntersuchungen/-sanierungen
- Hygieneuntersuchungen
- Labor-Dienstleistungen
- Sachverständigengutachten für Lufthygiene
- Mauerwerksenfeuchtung / Abdichtung
- Hightech Farbbeschichtungen
- Energieberatung / Bauberatung
- Solar- und Umwelttechnik



Mikrobiologische Trinkwasseruntersuchung

Beprobung nach Empfehlungen des Umweltbundesamtes in Kalt- und Warmwasser:
TrinkwV 2001 – Anlage 4, periodische Untersuchungen, konkretisiert in:
DVGW Arbeitsblatt W551 (anerkannte Regel der Technik!)
   - im Arbeitsblatt ist die Anzahl von Prüfpunkten beschrieben
 
Der Betreiber muss geeignete Probenahmestellen gemäß den anerkannten Regeln der Technik nachrüsten, sofern keine vorhanden sind.

Wichtig!
Gemäß der UBA Empfehlung vom August 2012, ist ein „pauschaler“ Probeentnahmeplan nur in Ausnahmen möglich.
Das bedeutet, dass vor einer Untersuchung eine Objektbegehung zum Bestimmung der Probeentnahmestellen, sowie der Untersuchungsparameter durchgeführt werden sollte.


 
 
Inhalte und Forderungen an Kaltwasser:
 
Zu untersuchende Parameter:
Umfang der Probenahmen:
Prüfintervall:
Inhalte und Forderungen an Warmwasser:
 
Zu untersuchende Parameter:

Umfang der Probenahmen: þ 

1)    Neueste UBA Empfehlung (Richtungsweisende Institution) vom 08-2012

 

Prüfintervall:

Probenehmer sind die wichtigsten Personen als Schnittstelle zum Kunden / Auftraggeber sowie gegenüber der Gesundheitsverwaltung!

Weitere Informationen zur akkreditierten Trinkwasseruntersuchungen finden Sie im Kapitel "Labor-Dienstleistungen".

Aktuelle Vorgaben in München vom RGU (Referat für Gesundheit und Umwelt) sind unter www.muenchen.de/media/lhm/_de/rubriken/Rathaus/rgu/vorsorge_schutz/trinkwasser/pdf/novellierung_tvo_pdf.pdf einzusehen.

Die neueste UBA Empfehlung (richtungsweisende Institution) klärt viele Unklarheiten für die Probeentname, ist jedoch in einigen Punkten noch klärungsbedürftig, z.B. bei der Abweichung von der 3-Liter Regel. www.umweltbundesamt.de/wasser/themen/downloads/trinkwasser/empfehlung_des_umweltbundesamtes_legionellen.pdf