Abmahnungen

Seit einiger Zeit wir versucht, über den Verband sozialer Wettbewerb e.V. (VSW), die Anbieter der elektrophysikalischen, aber auch der elektroosmotischen Systeme durch Abmahnungen das Werben zu verbieten. Hinter der Aktion stehen verschiedene Personen und auch der Deutsche Holz- und Bautenschutzverband e.V. (DHBV), der ein erklärter Gegner der Systeme ist. Allen gemeinsam ist, dass sie zu den Verarbeitern oder Anbietern anderer Sanierungssysteme angehören. Nach eigener Aussage in einer Klageschrift gehen diesen Vertretern angeblich Umsätze im dreistelligen Millionenbetrag ab. Der Grund für diese Kampagne erklärt sich dadurch eigentlich von selbst.

Wenn man einige Beweisführung des VSW in den Klagenschriften liest wird schnell klar, dass viele allgemeine und pauschale Aussagen gegen die elektrophysikalischen und elektroosmotischen Systeme angeführt werden. Es werden nicht Misserfolge an Objekten nachgewiesen, sondern nur pauschal argumentiert, oder Laborversuche aufgeführt. In keinem anderen Land ist es anscheinend so leicht möglich ohne einen direkten Nachweis am Objekt einen Mitbewerber abzumahnen. Das Wettbewerbsrecht, auf das sich die Abmahnvereine berufen, sollte eigentlich unlauteren Wettbewerb unterbinden, anscheinend nutzen aber einige Anwaltskanzleien, Verbände und Firmen dieses Gesetz um sich damit „unliebsamer“ Konkurrenz zu entledigen.

Leider gibt es in fast allen Branchen einige schwarze Schafe, alle Firmen einer Branche gleich zu stellen oder zu verurteilen ist sicher nicht der richitge Weg.
Alle beteiligte Parteien sind gut beraten, diese Dskussion fachlich zu führen.
 

 



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