Die geänderteTrinkwasserverordnung 2011 / 2012

 

Die geänderte Trinkwasserverordnung 2011 / 2012:
 
Am 01.11.2011 trat die geänderteTrinkwasserverordnung in Kraft. Mit der Novellierung 2012 sind jetzt 3-jährliche Legionellenuntersuchungen bei gewerblich genutzten Flächen mit Großanlagen im Trinkwassernetz zwingend vorgegeben. 
Als gewerblich genutzte Fläche wird eine Vermietung mit Gewinnerzielungsabsicht gewertet, das gilt deshalb auch die Wohnungswirtschaft, also auch Mietwohnungen!
 
Als Großanlagen werden Trinkwassersysteme bezeichnet, bei denen:
- der Warmwasserboiler mehr als 400 Liter Inhalt hat
- oder der Wasserinhalt in den Leitungen vom Erzeuger (Boiler / Frischwasserstation) zur letzten Zapfstelle mehr als 3 Liter ist
 
Es ist zu erwarten, dass viele Labore diesen Markt "bedienen" werden, sicherlich nicht immer zum Wohl des Kunden, da dieser bei positivem Befund nach §16 eine Meldepflicht an das Gesundheitsamt hat. Dies führt unweigerlich zu kostenintensiven Maßnahmen die unter Umständen vermeidbar gewesen wären.
 
Das sollten Sie deshalb vor der Prüfung beachten:
 
Lassen Sie das Gebäude durch einen nach VDI 6023 geschulten und in diesen Bereich Erfahrenen Fachmann begehen und beseitigen Sie die festgestellten Mängel. Leider gibt es in diesem Sektor nur wenige spezialisierte Fachleute, unerfahrene Planer oder ausführende Firmen können aber unter Umständen ungewollte hohe Kosten verursachen.
Es macht keinen Sinn ein System im Störzustand (Ausfall Pumpe, Regelung usw.) oder mit falsch eingestellten Parameter (zu geringe Boilertemperatur, Schaltzeiten Zirkulation usw.) zu beproben.
 
Überprüfen Sie die Hydraulik des Zirkulationssystems. Dies sollte nach DVGW W553 hydraulisch berechnet und abgeglichen sein. Gerade bei älteren Systemen ist dies nicht immer möglich, da die Leitungsdimensionierung und deren Längen nicht immer bekannt sind. Was auch ohne Berechnung den Betriebszustand in Teilen sicherstellen kann, ist der Einbau von thermischen Strangregulierventilen. Diese stellen selbstständig die eingestellte Temperatur an den Ventilen sicher (Ähnlich Funktion wie ein Heizkörperthermostat), sofern das Heizsystem die Wärme auch ausreichend zur Verfügung stellen kann.
 
Legen Sie bei der Begehung die Probenahmestellen fest und lassen Sie gegebenenfalls an den Stellen Probenahmehähne montieren.
Falsch ausgewählte Probenahmestellen können zu unnötigen Problemen führen (z.B. Totleitung beprobt die eigentlich demontiert werden kann). Man kann sich aber auch in falscher Sicherheit wiegen, wenn z.B. nur die stark frequentierten Duschen beprobt werden. Was passiert, wenn eine Immungeschwächte Person an den weniger genutzten Stellen duscht?
 
Suchen Sie sich ein Labor mit technisch erfahrenen Probenehmern aus. Die Analytik ist nur so gut wie die Probenehmer! Fehler bei der Beprobung kann die Analytik nicht ausgleichen.  Ein reines mikrobiologisches Labor kann Ihnen bei positivem Befund kein technisches Sanierungskonzept erstellen. Erfahrene und technisch versierte Probenehmer können schon während der Probenahme mögliche Mängel erkennen und Ihnen ggf. Abhilfemaßnahmen aufzeigen. Solche Firmen lassen Sie mit dem Befund nicht alleine stehen und können Ihnen bei der Sanierung beratend zur Seite stehen. Kritisch sind diejenigen Firmen zu sehen, die eine Wasseruntersuchung und Sanierung gleichzeitig anbieten, egal wie „günstig“ die Probenahme ist.
 
Beachten Sie bei der Legionelleuntersuchung, dass es unterschiedliche Analytikverfahren gibt.
Gerade die „günstigen“ Untersuchungen ohne Serotypisierung können unter Umständen zu erheblichen aber unnötigen Folgekosten führen.
 
Hinweis:
 
Trinkwasseruntersuchungen betreffen einen sensiblen Bereich. Gehen Sie mit Bedacht und einer gewissen Seriosität an das Thema heran. Der Imageschaden bei Bekanntwerden eines Legionellenvorfalls kann beträchtlich sein, wie das Beispiel eines Berliner Luxushotels vor Jahren gezeigt hatte. Dieses musst nur wenige Tage nach Eröffnung wegen Legionellen geschlossen werden.
In der Vergangenheit hat sich gezeigt, dass viele Mieter von sich aus eine Legionellenuntersuchung durchführen lassen und bei einem positiven Befund die Hausverwaltung vor vollendete Tatsachen und Kosten stellen. Deshalb sollte jede Hausverwaltung vorbeugend und strukturiert an dieses Thema herangehen.
 
Nicht vergessen werde sollte auch, dass das Kaltwassersystem ebenfalls einer regelmäßigen Prüfpflicht unterworfen ist. Deshalb sollte immer das gesamte Trinkwassernetz überprüft werden.

 



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