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Chemische Desinfektion von Trinkwassersystemen
Die Anlagendesinfektion ist grundsätzlich nur von Fachfirmen durchzuführen.
Durch geeignete Vorkehrungen muss sichergestellt sein, dass aus der behandelten Anlage kein Wasser als Trinkwasser entnommen werden kann.
Bei der chemischen Anlagendesinfektion ist eine Sicherungseinrichtung nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gegenüber der öffentlichen Trinkwasserversorgung einzubauen.
Die dafür zugelassenen Mittel und Verfahren sind in der auf der Grundlage des § 11 Trinkwasserverordnung erlassenen Liste der Aufbereitungsstoffe und Desinfektionsverfahren“ des Umweltbundesamtes enthalten.
Ansonsten sind die gleiche Vorgeben wie bei der chemischen Reinigung zu beachten.
Chlorhaltige Produkte können verschiedene Rohrwerkstoffe (z.B. verzinkte Leitungen) an ihrer Oberfläche angreifen und zu späteren Korrosionsschäden führen.
Generell ist eine Sanierung des Trinkwassernetzes nach einer chemischen Maßnahme, vor allen bei verzinkten Leitungen, nur eine Frage der Zeit!
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