Fazit / Zusammenfassung

 

Alexander Schaaf FazitWichtig für eine professionelle Schimmelbekämpfung ist eine genaue Ursachenanalyse vor jeder Schimmelsanierung. Die Ursachenermittlung sollte frei von irgendwelchen pauschalen Vorurteilen sein und alle möglichen Faktoren berücksichtigen. Dies wird in vielen Fällen vernachlässigt, da viele „Sanierer“ nur ihr Produkt oder Laborleistung verkaufen wollen und ihr Wissen in der Bauphysik meist nur auf Produktschulungen oder in „lobbynaher Fachliteratur“ erworben haben.
Nach Aussage des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen gehen in 45-55% die Schimmelprobleme auf Baumängel und gleichzeitig auf falsches Lüftungs- und Nutzerverhalten zurück. Eine pauschal getroffene Aussage wie z.B. „falsches Lüftungsverhalten“ ohne einen verwertbaren Nachweis kann vor Gericht zum Verlust des Rechtsstreites führen. In der Regel kann bei Schimmelbefall in einer Mietwohnung der Mieter je nach Schadensbild  die Miete um 10-25% kürzen. Ein Nachweis über einen reinen nutzerbedingten Schimmelbefall oder Bauwerksmängel ist meist nur sehr schwer zu führen.
Deshalb sollte die Ursachenermittlung und die Auswahl der Sanierungsmethode mit größtmöglichen Sachverstand und Erfahrung geführt werden. Jede Sanierungsmethode hat seine Vor- und Nachteile. Aufgrund der langen Betrachtungszeit eines Gebäudes von mehreren Jahrzehnten muss die geeignete Methode langfristigen und dauerhaften Schutz bieten. Ausschlaggebend darf bei einer Sanierung deshalb auch niemals der Preisvergleich zwischen den Systemen sein.                     
 

 
Sie können auch im Raum München meine Vorträge im Bauzentrum der Landeshauptstat München http://www.muenchen.de/bauzentrum oder im Bauzentrum Poing http://www.bauzentrum-poing.de besuchen
 
Sollten Sie Fragen zu diesen oder anderen Themen haben, wenden Sie sich bitte an:
 
 
Alexander Schaaf 
 
Prof. Eichmann Str. 8
80999 München
Tel. +49 (0)89 81897160
Fax +49 (0)89 81897159
eMail: alexander.schaaf@tbas.de
www.tbas.de
 
 


© Copyright Alexander Schaaf (Vervielfältigung ohne Zustimmung des Autors verboten)