Biostoffverordnung

 

Gesundheitsgefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe bei der Gebäudesanierung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Biostoffverordnung (BioStoffV)
 

Nach der Biostoffverordnung ist vor jeder Sanierung eine Gefährdungsanalyse durchzuführen. Alle beteiligten Firmen einer Schimmelsanierung müssen die dazu notwendige Qualifikation nachweisen können!

 

 

Gängige Reihenfolge bei der Sanierung:
 
  1. Abtöten des Oberflächenbefalls mit geeigneten Mitteln
  2. bei starken Befall abtöten der Sporen in der Raumluft mit geeigneten Mitteln (z.B. Ozon, Kalt- oder Warmvernebler)
  3. Entfernen der befallenen Tapeten und bei größeren Schäden auch des Putzes mit ca. 30cm Sicherheitszuschlag
  4. ggf. hydrophobieren des freigelegten Mauerwerkes zum abtöten des in das Mauerwerk eingedrungenen Bewuchses und zur Anhebung des pH-Wertes auf > 9,5
  5. bei Bedarf Einlegen eines selbstregulierenden elektrischen Heizbandes oder anderer Bauteiltemperierungen (wenn keine Außenmaßnahmen ergriffen werden)
  6. Verputzen der freigelegten Stellen mit diffusionsoffenen Kalk- oder Zementputzen (kein Gipsputz!)
  7. ggf. Streichen des Raumes mit einer wärmeleitfähigen oder kalkhaltigen Farbe
           
Je nach Schadensbild könne einzelne Positionen wegfallen oder hinzugefügt werden. Bei Anbringen einer Außendämmung können die Punkte 4 und 5 eventuell entfallen.
 
 
           
Beim Abtöten und Entfernen des Schimmels sind die einschlägigen Arbeitssicherheits- und Umweltschutzbestimmungen zu beachten.


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