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Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Schimmel

 

In der alten DIN 1946-6 war der notwendige freie Luftwechsel je nach Belegung, Anzahl und Art der Räume mit 0,45-0,7h-1 angegeben. (Richtwert 0,5h-1) In der neuen Fassung (Mai 2009) muss dieser aufwendig berechtet werden. Der aus hygienischer Sicht erforderliche Mindestluftwechsel ist 0,5 h-1. (Pettenkofer) Das bedeutet, dass alle 2h das gesamte Luftvolumen ausgetauscht werden müsste. Dies kann aber im Winter zu niedrigen Raumfeuchten von teilweise unter 30% führen, die kann bei trockener Außenluft durch Reduzierung des Luftwechsels auf min. 0,3 h-1  verhindert werden.
 
 
In einer von der TU Dresden im Auftrag des Bundesministeriums durchgeführten Studie wurde der „Mindestluftwechsel zur Vermeidung von Schimmelbildung“ genauer untersucht.
EFH = Ein Familien Haus               MFH = Mehr Familien Haus
 
Der Mittelwert der in den Wohnungen gemessenen Luftwechselwerte lag nur bei 0,26 h-1!
(Studie TU Dresden)
 
 


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